Gas an Bord
Keine Angst vor Gas an Bord ! Eine Batterie kann gefährlicher sein !
In Fahrzeuge eingebaute Flüssiggasanlagen, gleich ob in Wohnwagen, Wohnmobilen oder Booten, müssen vor der ersten Inbetriebnahme von einem zugelassenen Sachkundigen überprüft werden. Diese Prüfung ist vor der Erstinbetriebnahme notwendig, und sollte nach jeder Änderung und alle 2 Jahre durchgeführt werden. Da es bei Booten, mit Ausnahme des Bodensees keine turnusmäßigen TÜV – Prüfungen gibt, ist der Eigner verpflichtet sich um die Überprüfung zu bemühen. In Brandenburg ist die Gasprüfung im § 29 des Landes-Schifffahrtsgesetzes festgeschrieben. Liegeplatzbetreiber, die Wasserschutzpolizei und vor allem die Versicherungen verlangen spätestens im Schadensfall den Prüfnachweis. Diese „etwas strengen“ Worte sollen Sie nicht in Angst und Schrecken versetzen. Gas an Bord ist eine zuverlässige, bequeme und sichere Energiequelle. Die vielfach anzutreffenden Petroleum- und Spiritusgeräte und die damit verbundenen Lagerungen der Brennstoffe sind in vielen Fällen als gefährlicher anzusehen.
Wir planen, verkaufen und prüfen Flüssiggasanlagen für Boote, Reisemobile und Caravans. Natürlich prüfen wir auch ihre Gas-Anlagen vor der Erstinbetriebnahme, nach Änderungen oder führen und alle 2 Jahre eine Wiederholungsprüfung durch. Nach erfolgreicher Überprüfung wird eine Prüfbescheinigung erstellt und die Prüfplakette angebracht.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder möchten Sie Ihre Gasanlage nach G-607 oder G-608 prüfen lassen, rufen Sie mich einfach an.
Mein Name ist Siegfried von Grambusch, ich bin seit 1993 anerkannter Sachkundiger des DVFG für G607 ( Caravan/Wohnmobil) und G608 ( Wasserfahrzeuge bis 24m).